Frank Bösch, Christoph Classen und Leif Kramp Viele Historikerinnen und Historiker sowie Geschichtslehrerinnen und Geschichtslehrer nutzen Medienquellen: Sie zeigen etwa Filmausschnitte in der Lehre, sie analysieren in Publikationen Radio- oder Fernsehbeiträge oder sammeln in Mediatheken Mitschnitte für die Forschung und den Unterricht. Dabei können sie leicht Gefahr laufen, mit dem Urheberrecht in Konflikt zu geraten; denn selbst für Experten und Expertinnen sind die komplizierten rechtlichen Bestimmungen kaum durchschaubar. Die Digitalisierung von Medienquellen hat diese Situation zusätzlich verschärft. Ist es etwa zulässig, in der Lehre einen …